TWL-kuendigen

TWL kündigen

TWL kündigen: Du kündigst entweder online über das Kündigungsformular, per E-Mail oder per Brief. In der Grundversorgung („Der Flexible“) gilt eine Frist von 2 Wochen. In den Sonderverträgen „Der Lokale“ (Strom) und „Der Einfache“ (Gas) sind es 1 Monat, frühestens zum Ende der 12-monatigen Erstlaufzeit. Wechselst Du zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die reguläre Kündigung in der Regel für Dich, eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung aber nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • TWL (Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG) ist der Grundversorger für Strom und Erdgas in Ludwigshafen.
  • Grundversorgung „Der Flexible“: keine Laufzeit, jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar.
  • „Der Lokale“ und „Der Einfache“: 12 Monate Erstlaufzeit, Kündigung spätestens 1 Monat vor deren Ende, danach jederzeit mit 1 Monat Frist.
  • Bei einer Preiserhöhung kannst Du ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen.
  • Beim Wechsel fällt Dein Strom oder Gas nicht aus. Zähler und Netz bleiben bei TWL Netze.

Welchen TWL-Vertrag hast Du?

Kurz gesagt: Das steht auf Deiner Jahresabrechnung. „Der Flexible (Grundversorgung)“ ist die Grundversorgung. „Der Lokale“ und „Der Einfache“ sind Sonderverträge mit 12 Monaten Erstlaufzeit.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil davon Deine Kündigungsfrist abhängt. In die Grundversorgung kommst Du automatisch, wenn Du in Ludwigshafen Strom oder Gas nutzt, ohne einen eigenen Vertrag zu haben – zum Beispiel nach einem Einzug. Die Jahresabrechnung muss außerdem Vertragsdauer, Kündigungsfrist und den nächsten Kündigungstermin nennen (§ 40 EnWG).

TWL-TarifArtLaufzeitKündigungsfrist
Der Flexible (Strom und Gas)Grundversorgungkeine2 Wochen
Der Lokale (Strom)Sondervertrag12 Monate, danach unbefristet1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit 1 Monat
Der Einfache (Gas)Sondervertrag12 Monate, danach unbefristet1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit 1 Monat
Der Flexible (Ersatzversorgung)Ersatzversorgunghöchstens 3 Monate, danach GrundversorgungWechsel zu anderem Anbieter möglich

Achtung: TWL nennt Grund- und Ersatzversorgung beide „Der Flexible“. Welche Versorgung Du hast, erkennst Du am Zusatz in Klammern.

Was kosten Strom und Gas bei TWL aktuell?

Kurz gesagt: In der Grundversorgung kostet Strom bei TWL seit 01.03.2026 39,88 Cent pro kWh plus 149,40 € Grundpreis im Jahr. Gas kostet seit 01.01.2026 je nach Jahresverbrauch 13,59 oder 15,84 Cent pro kWh. Die Sonderverträge sind günstiger, zum Beispiel „Der Lokale“ mit 36,33 Cent pro kWh.

TarifArbeitspreis (brutto)Grundpreis (brutto)gültig ab
Strom: Der Flexible (Grundversorgung)39,88 ct/kWh149,40 €/Jahr01.03.2026
Strom: Der Lokale36,33 ct/kWh149,40 €/Jahr01.03.2026
Gas: Der Flexible (Grundversorgung), bis 4.237 kWh15,84 ct/kWh118,41 €/Jahr01.01.2026
Gas: Der Flexible (Grundversorgung), ab 4.238 kWh13,59 ct/kWh213,61 €/Jahr01.01.2026
Gas: Der Einfache12,28 ct/kWh237,41 €/Jahr01.01.2026

Ein Rechenbeispiel mit diesen Preisen: Bei 3.500 kWh Strom im Jahr kostet die Grundversorgung 1.545,20 €, „Der Lokale“ 1.420,95 €. Bei 20.000 kWh Gas sind es 2.931,61 € in der Grundversorgung und 2.693,41 € im Tarif „Der Einfache“. Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt also schon bei TWL selbst mehr als im Sondervertrag. Ob ein anderer Anbieter günstiger ist, hängt vom Markt zum Zeitpunkt Deines Wechsels ab.

Wie kündigst Du bei TWL?

Kurz gesagt: Am schnellsten über das Online-Formular „Kündigung-Lieferantenwechsel“ auf twl.de. Du kannst auch per E-Mail an kundenservice@twl.de oder per Brief kündigen, aber nicht telefonisch.

Eine E-Mail genügt in der Grundversorgung immer, denn dort schreibt das Gesetz die Textform vor (§ 20 Abs. 2 StromGVV/GasGVV). Im Sondervertrag reicht sie bei Verträgen ab 01.10.2016 (§ 309 Nr. 13 BGB). Bei einem älteren Sondervertrag schickst Du sicherheitshalber einen unterschriebenen Brief. Ein Anruf genügt in der Grundversorgung nicht, und im Sondervertrag hättest Du keinen Nachweis.

Für die Kündigung brauchst Du:

  • Deine Vertragskontonummer (steht auf der Rechnung und im Abschlagsplan)
  • Deine Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo)
  • die Sparte (Strom oder Erdgas) und den gewünschten Kündigungstermin
  • den Grund, etwa Lieferantenwechsel oder Sonderkündigungsrecht

TWL muss Dir die Kündigung in Textform mit dem Vertragsende bestätigen: im Sondervertrag innerhalb einer Woche (§ 41b Abs. 1 EnWG), in der Grundversorgung unverzüglich (§ 20 Abs. 2 StromGVV/GasGVV). Kommt keine Bestätigung, frag nach und heb Deinen Sendenachweis auf.

Musterschreiben: Kündigung bei TWL

[Dein Name]
[Deine Adresse]

Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG
Bismarckstraße 63
67059 Ludwigshafen

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Liefervertrags [Strom/Erdgas]
Vertragskontonummer: [Nummer]
Zählernummer: [Nummer]
Lieferadresse: [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Liefervertrag [Tarifname] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise zum [Datum]. [Bei Preiserhöhung: Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht wegen der angekündigten Preisänderung Gebrauch und kündige zum Tag des Wirksamwerdens der Preisänderung am [Datum].]

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende in Textform.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Kannst Du bei einer TWL-Preiserhöhung sofort kündigen?

Kurz gesagt: Ja. Erhöht TWL die Preise, kannst Du ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen. Das gilt im Sondervertrag (§ 41 Abs. 5 S. 4 EnWG) genauso wie in der Grundversorgung (§ 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV).

Im Sondervertrag muss TWL eine Preiserhöhung mindestens einen Monat vorher ankündigen (§ 41 Abs. 5 S. 2 EnWG). In der Grundversorgung sind es sechs Wochen, per Brief und öffentlich (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV). Das Recht gilt auch, wenn die Erhöhung nur auf gestiegenen Steuern, Umlagen oder Netzentgelten beruht (BGH, 05.07.2017, VIII ZR 163/16). Achtung: Eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Erhöhungsschreibens gibt es im Gesetz nicht. Diese Kündigung musst Du selbst an TWL schicken, denn ein neuer Anbieter übernimmt keine Sonderkündigung. Wie Du dabei genau vorgehst, erklärt unser Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Was passiert beim Wechsel weg von TWL?

Kurz gesagt: Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter. Der neue Anbieter kündigt mit Deiner Vollmacht bei TWL, und Zähler und Leitungen bleiben bei TWL Netze, dem Netzbetreiber in Ludwigshafen.

Ein Ausfall wegen eines Anbieterwechsels ist laut Verbraucherzentrale ausgeschlossen. Der technische Wechsel dauert beim Strom werktags höchstens 24 Stunden (seit 06.06.2025), beim Gas höchstens drei Wochen. Deine Kündigungsfrist bei TWL bleibt davon unberührt. Die Schlussrechnung muss TWL spätestens sechs Wochen nach Vertragsende schicken, ein Guthaben innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG).

Nicht verwechseln: Auf twl-netze.de kündigst Du nur Netzanschlussverträge mit der TWL Netze GmbH, zum Beispiel beim Abriss eines Hauses. Deinen Liefervertrag beendest Du dort nicht. Wie das beim Gas im Detail läuft, steht in unserem Ratgeber Gasvertrag kündigen.

Was gilt beim Umzug in oder aus Ludwigshafen?

Kurz gesagt: Nach unserer Erfahrung endet Dein TWL-Vertrag bei einem Umzug an der alten Adresse, und an der neuen Adresse startet die Belieferung neu, ohne Dein Zutun in der Grundversorgung. Willst Du Deinen bisherigen Tarif mitnehmen, sag das dem TWL-Kundenservice bei der Ummeldung ausdrücklich.

Den Umzug meldest Du über das TWL-Formular „Online-Abmelden“ mit Vertragskontonummer, Datum der Schlüsselübergabe und Zählerstand. Rechtlich kannst Du einen Sondervertrag bei einem Umzug mit 6 Wochen Frist kündigen. Der Lieferant darf Dir binnen zwei Wochen anbieten, ihn an der neuen Adresse fortzusetzen (§ 41b Abs. 5 EnWG). In der Grundversorgung gilt ohnehin die Frist von 2 Wochen. Statt an der neuen Adresse in der Grundversorgung zu landen, kannst Du dort auch gleich einen anderen Tarif wählen.

Was macht ein Wechselservice?

Ein Wechselservice übernimmt Kündigung, Anbieterwechsel und die Überwachung Deiner Verträge für Dich. Statt selbst Fristen im Blick zu behalten und Tarife zu prüfen, erteilst Du eine Vollmacht, und der Service meldet sich, wenn ein Wechsel sich lohnt. Tarifbörse24 sitzt in Ludwigshafen und arbeitet erfolgsbasiert: Du zahlst 10 % der Ersparnis. Bleiben Dir nach Abzug dieser Prämie keine 100 € Ersparnis, zahlst Du nichts. Mehr dazu auf unserer Seite Wechselservice Strom und Gas.

Keine Lust auf Fristen und Formulare? Wir prüfen Deinen TWL-Vertrag und kümmern uns um den Wechsel.

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Häufige Fragen zur Kündigung bei TWL

Wer ist der Grundversorger in Ludwigshafen?

Grundversorger für Strom und Erdgas in Ludwigshafen ist die Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG (TWL). Ihr Grundversorgungstarif heißt „Der Flexible“.

Welche Kündigungsfrist hat die TWL-Grundversorgung?

Die Grundversorgung „Der Flexible“ kannst Du jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Wann kann ich „Der Lokale“ oder „Der Einfache“ kündigen?

Beide Tarife haben eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Du kündigst spätestens einen Monat vor deren Ende, danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Wie kündige ich bei TWL?

Online über das Formular „Kündigung-Lieferantenwechsel“ auf twl.de, per E-Mail an kundenservice@twl.de oder per Brief an die Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG, Bismarckstraße 63, 67059 Ludwigshafen. Halte Vertragskontonummer und Zählernummer bereit.

Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?

Beim regulären Wechsel nicht: Der neue Anbieter kündigt Deinen TWL-Vertrag, wenn Du ihm eine Vollmacht erteilst. Eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung musst Du dagegen selbst aussprechen, die übernimmt der neue Anbieter nicht.

Habe ich nach dem Wechsel kurz keinen Strom?

Nein. Ein Ausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen, weil Zähler und Netz bei TWL Netze bleiben und nur der Lieferant wechselt.

Kann ich bei einer Preiserhöhung von TWL sofort kündigen?

Ja. Bei einer Preiserhöhung kannst Du ohne Frist zum Tag des Wirksamwerdens kündigen. Im Sondervertrag folgt das aus § 41 Abs. 5 S. 4 EnWG, in der Grundversorgung aus § 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV.

Hinweis: Preise und Vertragsbedingungen von TWL Stand 02.10.2026 (Rechtsangaben am 02.10.2026 am Gesetzestext geprüft), gültig für Strom ab 01.03.2026 und für Gas ab 01.01.2026, alle Preise brutto. Quellen: twl.de (Tarifseiten, Kündigungsformular, Kontakt), twl-netze.de, Energiewirtschaftsgesetz (§§ 40, 40c, 41, 41b EnWG), § 309 BGB, §§ 5, 20 StromGVV/GasGVV, BGH VIII ZR 163/16, Verbraucherzentrale (Anbieterwechsel, Stand 28.05.2025; Ersatzversorgung, Stand 11.08.2026). Tarifbörse24 ist unabhängig von TWL. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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