Der Tarifbörse Schlaumeier erklärt: Strom- und Gaspreise 2027 in Ludwigshafen – Was TWL-Kunden jetzt tun sollten

Strompreis Ludwigshafen 2027: Was TWL-Kunden bei Strom und Gas jetzt tun sollten

Strompreis Ludwigshafen 2027 – wo geht die Reise hin? Es wird wahrscheinlich spürbar teurer. Der Grundversorger Technische Werke Ludwigshafen AG (TWL) hat bis zum 30.10.2026 keine Preiserhöhung zum 1. Januar 2027 angekündigt. Wer im November oder Dezember einen Preiserhöhungsbrief erhält, kann fristlos zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Die Kündigung muss dem Versorger spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Preise zugehen. Dieser Ratgeber zeigt Dir die aktuellen Preise in Ludwigshafen, die Fristen nach dem Brief und Rechenbeispiele für Strom und Gas. Stand: 30.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stand: Die TWL hat bis zum 30.10.2026 keine Preisänderung zum 1. Januar 2027 veröffentlicht. Grundversorger müssen eine Erhöhung zu diesem Termin bis etwa 20.11.2026 bekannt geben.
  • Strom heute: Die Grundversorgung „Der Flexible“ kostet bei 3.500 kWh 1.545,20 € im Jahr (39,88 ct/kWh plus 149,40 € Grundpreis, brutto, seit 01.03.2026).
  • Gas heute: Die Grundversorgung kostet bei 20.000 kWh 2.931,61 € im Jahr (13,59 ct/kWh plus 213,61 € Grundpreis, brutto, seit 01.01.2026).
  • Neukundenstrom: Die vier günstigsten Tarife kosten im ersten Jahr mit Bonus zwischen 1.184,47 € und 1.200,38 € (Tarifvergleich Tarifbörse24, 30.10.2026).
  • Bonus: Boni werden einmal gezahlt. Ohne Bonus liegen alle vier Tarife über der Grundversorgung.
  • Netz und Umlagen: Für 3.500 kWh Strom ergibt unsere Rechnung 2027 rund 18,53 € brutto mehr. Das Gasnetzentgelt steigt bei 20.000 kWh um rund 9,52 €.
  • Frist: Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss Deine Sonderkündigung bis 31. Dezember 2026 beim Versorger eingehen.

Strompreis Ludwigshafen 2027: Hat die TWL die Preise schon erhöht?

Kurz gesagt: Nein. Bis zum 30.10.2026 hat die TWL keine Preisänderung zum 1. Januar 2027 veröffentlicht. Die Preise der Grundversorgung gelten für Strom seit 01.03.2026 und für Gas seit 01.01.2026.

Datum Stand
30.10.2026 Auf den TWL-Preisseiten für Strom und Gas und im Pressebereich steht keine Preisänderung zum 1. Januar 2027. Die aktuellen Preise der Grundversorgung gelten für Strom seit 01.03.2026 und für Gas seit 01.01.2026.
bis ca. 20.11.2026 Spätester Termin, bis zu dem ein Grundversorger eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 öffentlich bekannt geben und brieflich mitteilen muss. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die TWL neue Preise nennt.

Zuletzt hat die TWL die Preise gesenkt: Gas zum 1. Januar 2026 um rund 68 € brutto bei 20.000 kWh. Strom senkte sie zum 1. März 2026 um rund 83 € brutto bei 3.500 kWh in der Grundversorgung. Das steht in der TWL-Pressemitteilung zur Preissenkung. Bei neuen Gasverträgen sind die Preise seit Jahresbeginn laut BDEW um 28 Prozent gestiegen (siehe „Strompreisentwicklung und Gaspreisentwicklung in Deutschland“).

Werden Strom und Gas in Ludwigshafen 2027 teurer?

Kurz gesagt: Für die Bestandspreise der TWL steht noch nichts fest. Bundesweit sind die Preise neuer Verträge laut BDEW bei Gas um 28 Prozent und bei Strom um 6 Prozent gestiegen. Ob und wann die TWL erhöht, zeigt sich spätestens in den Briefen bis Anfang Dezember.

Gas: Bei neuen Gasverträgen kostet die Kilowattstunde laut BDEW im Schnitt 14,2 ct/kWh, 28 Prozent mehr als zu Jahresbeginn (BDEW-Quick-Check, Stand 27.10.2026). Für laufende Verträge sieht der BDEW bislang keine Auswirkungen.

Strom: Bei neuen Verträgen ist der Anstieg angekommen. Bundesweit liegt der Durchschnittspreis neu abschließbarer Stromverträge laut BDEW (Stand 27.10.2026) 6 Prozent über dem Wert zu Jahresbeginn.

Versorger beschaffen Strom und Gas am Terminmarkt und am Spotmarkt. Die großen Mengen kaufen die meisten nach unserer Erfahrung lange im Voraus am Terminmarkt ein. Preisänderungen kommen deshalb bei Bestandskunden verzögert an. Ein Brief kann auch dann kommen, wenn Neukundenpreise schon länger steigen.

Strompreisentwicklung und Gaspreisentwicklung in Deutschland

Der Branchenverband BDEW veröffentlicht laufend Durchschnittspreise für Haushalte. Laut BDEW-Quick-Check (Stand 27.10.2026) kostet Strom in derzeit abschließbaren Verträgen im Schnitt 39,3 ct/kWh. Das sind 2,1 ct/kWh (6 Prozent) mehr als zu Jahresbeginn. Gas kostet in neuen Verträgen 14,2 ct/kWh, ein Plus von 3,1 ct/kWh (28 Prozent). Für Kunden in laufenden Tarifen sieht der BDEW bislang keine Auswirkungen.

Der Jahresdurchschnitt 2026 für Haushaltsstrom liegt laut BDEW-Strompreisanalyse (Oktober 2026) bei 37,3 ct/kWh brutto (3.500 kWh, Grundpreis anteilig enthalten). Das entspricht rund 1.306 € im Jahr. Die TWL-Grundversorgung liegt mit 1.545,20 € rund 240 € darüber. Der BDEW-Preis setzt sich zusammen aus 15,41 ct/kWh für Beschaffung und Vertrieb, 9,24 ct/kWh für Netzentgelte und 12,6 ct/kWh für Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte sind im Jahresvergleich um 1,7 ct/kWh gesunken, weil der Bund einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zahlt.

Beim Gas nennt die BDEW-Gaspreisanalyse (Oktober 2026) für neu abschließbare Verträge einen Jahresdurchschnitt 2026 von 12,23 ct/kWh (Einfamilienhaus, 20.000 kWh, Grundpreis anteilig enthalten). Das entspricht rund 2.446 € im Jahr. Die TWL-Grundversorgung liegt mit 2.931,61 € rund 486 € darüber.

Aktuelle Strom- und Gaspreise in Ludwigshafen

Kurz gesagt: Die TWL-Grundversorgung kostet bei 3.500 kWh Strom 1.545,20 € im Jahr und bei 20.000 kWh Gas 2.931,61 €. Die günstigsten Neukundentarife liegen im ersten Jahr bei 1.184,47 € (Strom, mit Bonus) und 2.775,48 € (Gas).

Strom (3.500 kWh pro Jahr)

Tarif Jahreskosten ohne Bonus Jahreskosten mit Bonus
TWL „Der Flexible“ (Grundversorgung) 1.545,20 € kein Bonus
TWL „Der Lokale“ (Sondertarif, 12 Monate Laufzeit) 1.420,95 € kein Bonus
Neukundentarif A 1.628,47 € 1.184,47 €
Neukundentarif B 1.591,21 € 1.184,51 €
Neukundentarif C 1.586,55 € 1.197,55 €
Neukundentarif D 1.698,38 € 1.200,38 €

Alle Preise brutto. Die Neukundentarife sind anonymisiert und nach Jahreskosten mit Bonus sortiert. Alle vier haben 12 Monate Mindestlaufzeit und 12 Monate Preisgarantie, bei einem Tarif eingeschränkt. Quellen: TWL (Preise gültig ab 01.03.2026), Tarifvergleich von Tarifbörse24 auf Basis von Verivox und Check24 (Stand 30.10.2026). Die Jahreskosten der beiden TWL-Tarife haben wir berechnet.

Gas (20.000 kWh pro Jahr, Einfamilienhaus)

Tarif Jahreskosten ohne Bonus Jahreskosten mit Bonus
TWL „Der Flexible“ (Grundversorgung, ab 4.238 kWh) 2.931,61 € kein Bonus
TWL „Der Einfache“ (Sondertarif) 2.693,41 € kein Bonus
Neukundentarif A 3.125,48 € 2.775,48 €
Neukundentarif B 2.791,83 € kein Bonus
Neukundentarif C 3.301,66 € 2.811,28 €
Neukundentarif D 3.520,14 € 2.812,14 €

Alle Preise brutto. Die Neukundentarife sind anonymisiert und nach Jahreskosten mit Bonus sortiert. Alle vier haben 12 Monate Mindest- beziehungsweise Erstlaufzeit und 12 Monate Preisgarantie, bei einem Tarif eingeschränkt. Quellen: TWL Erdgas (Preise gültig ab 01.01.2026), Tarifvergleich von Tarifbörse24 auf Basis von Verivox und Check24 (Stand 30.10.2026). Die Jahreskosten der TWL-Tarife haben wir berechnet.

Einordnung: Das günstigste Gasangebot (Neukundentarif A) liegt im ersten Jahr mit Bonus rund 156 € unter der Grundversorgung. Ohne Bonus liegt es rund 194 € darüber. Neukundentarif B enthält keinen Bonus und liegt mit 2.791,83 € rund 140 € unter der Grundversorgung. Prüfe deshalb auch hier den Preis ohne Bonus.

Bonusfalle: Was nach dem ersten Jahr passiert

Kurz gesagt: Ein Bonus wird einmal gezahlt. Ab dem zweiten Jahr zählt der Preis ohne Bonus. Von den vier günstigsten Stromtarifen in Ludwigshafen liegt dieser Preis bei allen über der TWL-Grundversorgung, zwischen 41,35 € und 153,18 € (3.500 kWh). Über zwei Jahre ist einmal wechseln trotzdem günstiger als bleiben.

Tarif (3.500 kWh) Jahr 1 mit Bonus Boni zusammen Preis ohne Bonus Ohne Bonus gegenüber Grundversorgung (1.545,20 €)
Neukundentarif A 1.184,47 € 444,00 € 1.628,47 € 83,27 € teurer
Neukundentarif B 1.184,51 € 406,70 € 1.591,21 € 46,01 € teurer
Neukundentarif C 1.197,55 € 389,00 € 1.586,55 € 41,35 € teurer
Neukundentarif D 1.200,38 € 498,00 € 1.698,38 € 153,18 € teurer

Quelle: Tarifvergleich von Tarifbörse24 auf Basis von Verivox und Check24, Stand 30.10.2026. „Preis ohne Bonus“ ist der Gesamtpreis ohne Sofort-, Neukunden- und Abschlagsbonus. Nach der 12-monatigen Preisgarantie kann der Anbieter den Preis ändern. Die Tabelle rechnet mit unveränderten Preisen.

Strategie (Modellrechnung, 3.500 kWh) Jahr 1 Jahr 2 Summe 2 Jahre
In der TWL-Grundversorgung bleiben 1.545,20 € 1.545,20 € 3.090,40 €
Einmal zu Neukundentarif A wechseln und den Vertrag laufen lassen 1.184,47 € 1.628,47 € 2.812,94 €
Nach einem Jahr in ein vergleichbares Angebot wechseln (Annahme) 1.184,47 € 1.184,47 € 2.368,94 €

Annahmen: Die TWL ändert ihre Preise nicht. Neukundentarif A bleibt nach dem Bonusjahr beim Preis ohne Bonus. In Zeile drei gibt es im zweiten Jahr ein Angebot wie heute. Das ist eine Modellrechnung und keine Prognose. Einmal wechseln spart im Beispiel über zwei Jahre 277,46 € gegenüber der Grundversorgung. Der Bonus entfällt aber, und der Tarif ist danach teurer.

„Der Bonus kommt einmal. Der Tarif läuft danach weiter, oft zu Jahreskosten, die mehrere hundert Euro über dem liegen, was der bestmögliche Folgetarif kostet. Wer nach dem ersten Jahr nicht neu handelt, tappt in die Bonusfalle.“

Markus Häberle, Gründer und Geschäftsführer von Tarifbörse24 in Ludwigshafen, seit 2009 im Energiewechselgeschäft

Was als Neukundenbonus zählt und wie die Bonusfalle funktioniert, erklärt der Ratgeber Bonusfalle.

Warum Strom und Gas teurer werden könnten

Kurz gesagt: Gas ist der wichtigste Preistreiber. Laut BDEW sind die Großhandelspreise für Gas gestiegen, der Anstieg fällt bisher aber geringer aus als 2021 und 2022. Anders als damals ist das Gas-Angebot nicht verknappt. Neukundentarife reagieren schon, laufende Verträge noch nicht unmittelbar.

  • Gas bestimmt oft den Strompreis. Am Großhandelsmarkt legt das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage noch läuft, den Preis für alle fest (Merit-Order-Prinzip). Häufig ist das ein Gaskraftwerk. Der Strompreis hängt deshalb auch vom Gaspreis ab. Am Terminmarkt fiel der Anstieg bei Strom laut BDEW weniger stark aus als bei Gas.
  • Neukundentarife reagieren zuerst. Der BDEW nennt für Strom in neuen Verträgen 39,3 ct/kWh (6 Prozent mehr seit Jahresbeginn) und für Gas 14,2 ct/kWh (28 Prozent mehr). Für Kunden in laufenden Tarifen sieht der BDEW bislang keine Auswirkungen.
  • Die Lage bleibt unsicher. Am 26.10.2026 fiel der Ölpreis Brent laut Euronews um mehr als sechs Prozent, von rund 117,4 auf rund 110 US-Dollar je Barrel. Grund war die Hoffnung auf Diplomatie rund um den Iran. Solche Ausschläge können die Großhandelspreise in beide Richtungen bewegen.

Niemand kann den Preis für 2027 sicher vorhersagen. Wichtiger als eine Prognose ist, dass Du Deinen Brief prüfst und Deinen Tarif kennst.

Netzentgelte und Umlagen 2027 in Ludwigshafen

Kurz gesagt: Netzentgelte und Umlagen verändern Deine Jahreskosten 2027 nur um niedrige zweistellige Euro-Beträge. Bei 3.500 kWh Strom ergibt unsere Rechnung rund 18,53 € brutto mehr, beim Gasnetzentgelt bei 20.000 kWh rund 9,52 € mehr. Der CO₂-Preis liegt wie 2026 im Korridor von 55 bis 65 € je Tonne.

Netzentgelte zahlst Du für die Nutzung der Leitungen, egal bei welchem Anbieter. In Ludwigshafen betreibt die TWL Netze GmbH das Netz. Ihre Preisblätter für 2027 sind noch als vorläufig gekennzeichnet.

Netzentgelt TWL Netze (Haushalt, netto) 2026 (endgültig) 2027 (vorläufig) Wirkung pro Jahr (brutto, eigene Berechnung)
Strom, Arbeitspreis 8,90 ct/kWh 8,67 ct/kWh −9,58 € bei 3.500 kWh
Strom, Grundpreis 57,00 € pro Jahr 57,00 € pro Jahr 0 €
Gas, Arbeitspreis (4.001 bis 50.000 kWh) 2,63 ct/kWh 2,67 ct/kWh +9,52 € bei 20.000 kWh
Gas, Grundpreis (4.001 bis 50.000 kWh) 84,50 € pro Jahr 84,50 € pro Jahr 0 €

Quellen: TWL Netze Preisblatt Strom und Gas (Abruf 30.10.2026). Die Wirkung berechnen wir inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. TWL Netze behält sich eine Anpassung zum 01.01.2027 vor.

Dazu kommen bundesweite Umlagen. Sie steigen 2027 zusammen um 22,9 Prozent, von 2,946 auf 3,621 ct/kWh (netto):

Umlage 2026 2027 Veränderung
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh 1,143 ct/kWh +21,5 Prozent
KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh 0,451 ct/kWh +1,1 Prozent
Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV) 1,559 ct/kWh 2,027 ct/kWh +30 Prozent
Summe 2,946 ct/kWh 3,621 ct/kWh +22,9 Prozent

Quelle: Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK), 26.10.2026. Die Werte für 2026 entsprechen den Nettowerten im TWL-Preisblatt, deshalb rechnen wir auch die Werte für 2027 als netto. Der Mehrbetrag von 0,675 ct/kWh macht bei 3.500 kWh 23,63 € netto, also 28,11 € brutto. Zusammen mit dem sinkenden Netzentgelt ergibt das rund 18,53 € brutto mehr pro Jahr. Das ist unsere Rechnung, keine Angabe der TWL.

Bundeszuschuss: Für 2026 beträgt der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 6,5 Milliarden Euro. Für 2027 bis 2029 will die Bundesregierung jährlich 5,525 Milliarden Euro bereitstellen (Bundesregierung, 03.09.2026). Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Laut ZfK könnten die Netzentgelte höher ausfallen, falls der Zuschuss nicht bis zum 7. Dezember beschlossen wird. TWL Netze nennt für einen Haushalt mit 3.500 kWh 360,45 € Netzentgelt für 2027 mit Zuschuss und 391,60 € ohne Zuschuss.

CO₂-Preis: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass der CO₂-Preis 2027 wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegt (Bundestag, Textarchiv KW 42/2026).

Fazit: Bei der TWL-Grundversorgung entfallen rund 53 Prozent des Netto-Verbrauchspreises auf Energie und Vertrieb (17,624 von 33,51 ct/kWh). In diesem Anteil schlagen sich die Beschaffungskosten nieder. Steigen die Preise 2027 deutlich, liegt das deshalb eher am Einkauf als am Netz.

Was kostet eine Preiserhöhung? Rechenbeispiele für Ludwigshafen

Kurz gesagt: Bei 10 Prozent mehr zahlt eine Familie mit 3.500 kWh Strom in der TWL-Grundversorgung rund 155 € mehr im Jahr, bei 20 Prozent rund 309 €. Beim Gas (20.000 kWh) sind es rund 293 € bei 10 Prozent und rund 586 € bei 20 Prozent. Die Werte sind Szenarien und keine Prognose.

Strom: TWL-Grundversorgung Verbrauch heute +10 Prozent +15 Prozent +20 Prozent
Single 1.500 kWh 747,60 € 822,36 € 859,74 € 897,12 €
Paar 2.500 kWh 1.146,40 € 1.261,04 € 1.318,36 € 1.375,68 €
Familie 3.500 kWh 1.545,20 € 1.699,72 € 1.776,98 € 1.854,24 €

Die Prozentwerte beziehen sich auf die Gesamtkosten. Es ist keine Ankündigung der TWL.

Gas: TWL-Grundversorgung Verbrauch heute +10 Prozent +15 Prozent +20 Prozent
Wohnung 10.000 kWh 1.572,61 € 1.729,87 € 1.808,50 € 1.887,13 €
Reihenhaus 15.000 kWh 2.252,11 € 2.477,32 € 2.589,93 € 2.702,53 €
Einfamilienhaus 20.000 kWh 2.931,61 € 3.224,77 € 3.371,35 € 3.517,93 €

Die Prozentwerte beziehen sich auf die Gesamtkosten. Es sind Szenarien und keine Ankündigung der TWL.

Preiserhöhungsbrief erhalten: Diese Fristen gelten

Kurz gesagt: Bei einer Preiserhöhung kannst Du ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (§ 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG). Die Kündigung muss dem Versorger zugehen, bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 also bis 31. Dezember 2026. Das Absendedatum zählt nicht.

Wann Was passiert Rechtsgrundlage
bis ca. 20.11.2026 Grundversorger (bei der TWL „Der Flexible“) müssen eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben und zeitgleich brieflich mitteilen. Preisänderungen werden nur zum Monatsbeginn wirksam. § 5 Abs. 2 StromGVV und § 5 Abs. 2 GasGVV
bis ca. 01.12.2026 Bei Sonderverträgen (zum Beispiel „Der Lokale“, „Der Einfache“ oder ein Vertrag eines anderen Anbieters) muss die Mitteilung Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung erreichen. Für andere Letztverbraucher, etwa Gewerbekunden, genügen zwei Wochen. § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG
bis 31.12.2026 Deine Sonderkündigung muss dem Versorger zugehen. Der Vertrag endet dann mit dem Wirksamwerden der neuen Preise. § 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG, § 5 Abs. 3 Satz 1 StromGVV, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB
nach der Kündigung In der Grundversorgung wird die Erhöhung Dir gegenüber nicht wirksam, wenn Du innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung den Abschluss eines neuen Liefervertrags nachweist. § 5 Abs. 3 Satz 2 StromGVV, GasGVV
jederzeit Aus der Grundversorgung kannst Du unabhängig von einer Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, in Textform. § 20 Abs. 1 und 2 StromGVV, GasGVV

Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Dein Vertrag eine Mindestlaufzeit hat. Eine gesetzliche Frist von zwei Wochen ab Erhalt des Briefes sieht § 41 Abs. 5 EnWG nicht vor. Kein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn der Versorger nur eine Änderung der Umsatzsteuer oder Preissenkungen unverändert weitergibt (§ 41 Abs. 6 EnWG). Die Voraussetzungen im Einzelnen erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Checkliste: Preiserhöhungsbrief in fünf Schritten prüfen

Kurz gesagt: Prüfe, ob der Brief den Grund und den Umfang der Erhöhung nennt, rechtzeitig kam und auf Dein Kündigungsrecht hinweist. Rechne danach den neuen Preis gegen den Markt, und zwar ohne Bonus.

  1. Ist es eine Preiserhöhung? Die Mitteilung muss auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung hinweisen (§ 41 Abs. 5 Satz 3 EnWG).
  2. Kam der Brief rechtzeitig? In der Grundversorgung gelten sechs Wochen mit Brief und öffentlicher Bekanntgabe, bei Sonderverträgen für Haushaltskunden ein Monat. Wird die Frist verfehlt, kann die Erhöhung in der Grundversorgung nicht zum geplanten Termin wirksam werden (§ 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV).
  3. Steht der Hinweis auf Dein Kündigungsrecht drin? In der Grundversorgung muss die Mitteilung auf die Rechte nach § 5 Abs. 3 StromGVV hinweisen. Die Verbraucherzentrale nennt den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht generell als Pflichtbestandteil der Mitteilung.
  4. Hast Du eine Preisgarantie? Sie schließt eine Erhöhung nur aus, soweit sie vertraglich vereinbart ist. Lies die Bedingungen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach Angabe der Verbraucherzentrale unabhängig vom Grund der Vertragsänderung.
  5. Rechne den neuen Preis gegen den Markt. Vergleiche die neuen Jahreskosten mit dem Preis ohne Bonus im zweiten Jahr und nicht nur mit dem Lockpreis des ersten Jahres.

Brief im Briefkasten? Ab hier übernehmen wir.

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Strom- oder Gasanbieter in Ludwigshafen wechseln: So geht es

Kurz gesagt: Halte Zählernummer, Zählerstand und Jahresverbrauch bereit. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündigst Du selbst und nachweisbar, weil es auf den fristgerechten Zugang ankommt. Der Netzbetreiber bleibt gleich, und die Versorgung läuft weiter.

  1. Daten bereitlegen: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Jahresverbrauch (steht auf der letzten Jahresrechnung) und Kundennummer bei der TWL. Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) hilft bei der Zuordnung, wie der Ratgeber MaLo-ID finden zeigt.
  2. Neuen Tarif auswählen: Achte auf die Preisgarantie, die Erstlaufzeit, den Preis ohne Bonus im zweiten Jahr und die Abschlagshöhe.
  3. Kündigung klären: Bei einem Wechsel zum Vertragsende kündigt in der Regel der neue Anbieter für Dich. Bei der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung rät die Verbraucherzentrale, selbst zu kündigen und nicht den neuen Anbieter damit zu beauftragen. Die TWL bietet dafür ein Online-Formular („Online-Kündigung-Lieferantenwechsel“) mit dem Kündigungsgrund „Sonderkündigungsrecht“ an. Du brauchst Vertragskontonummer, Zählernummer oder MaLo-ID und den Kündigungstermin. Den Ablauf erklärt der Ratgeber TWL kündigen.
  4. Wechsel abwarten: Der Netzbetreiber TWL Netze bleibt gleich, am Zähler ändert sich nichts.
  5. Schlussrechnung prüfen: Fotografiere den Zählerstand zum Wechseltag und vergleiche ihn mit der Schlussrechnung der TWL.
  6. Erinnerung setzen: Prüfe Deinen Tarif spätestens zwei Monate vor Ende der Erstlaufzeit erneut, sonst greift die Bonusfalle.

Mehr dazu: Stromvertrag kündigen, Gasvertrag kündigen, Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag und Grundversorgung kündigen.

Wer liefert Strom und Gas in Ludwigshafen?

Kurz gesagt: Grundversorger für Strom und Gas ist die Technische Werke Ludwigshafen AG (TWL), Industriestraße 3, 67063 Ludwigshafen. Netzbetreiber ist die TWL Netze GmbH. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.

Weitere Anbieter haben eine Adresse in Ludwigshafen. Dazu zählen 1·2·3energie, eine Marke der Pfalzwerke AG (Wredestraße 35), und LUDVIKK, eine Marke der TWL Energie Deutschland GmbH. Daneben beliefern viele bundesweite Anbieter Ludwigshafen. Die Postleitzahlen der Stadt sind 67059, 67061, 67063, 67065, 67067, 67069 und 67071. Welcher Netzbetreiber für Deinen Zähler zuständig ist, steht auf Deiner Jahresabrechnung. Wohnst Du in der Nachbarstadt? Die Preise und Fristen für MVV-Kunden findest Du im Ratgeber zu Strompreis und Gaspreis in Mannheim.

Selbst wechseln oder Wechselservice? Der Vergleich

Kurz gesagt: In der Grundversorgung bleibst Du ohne Aufwand, zahlst im ersten Jahr aber bis zu 360,73 € mehr als im günstigsten Neukundentarif mit Bonus. Selbst wechseln ist günstiger, verlangt aber, dass Du Fristen, Bonusende und Preisbriefe im Blick behältst. Ein Wechselservice übernimmt das gegen eine erfolgsabhängige Prämie.

In der Grundversorgung bleiben Einmal selbst wechseln Jedes Jahr selbst wechseln Tarifbörse24 Wechselservice
Aufwand keiner einmalig, rund eine Stunde jedes Jahr: Vergleich, Fristen und Kündigung im Blick behalten einmal Vollmacht erteilen
Preis heute 1.545,20 € bei 3.500 kWh im ersten Jahr günstig, danach ohne Bonus bei den aktuell günstigsten Angeboten über der Grundversorgung dauerhaft günstig, wenn keine Frist verpasst wird wir wechseln dann, wenn die Marktpreise günstig sind
Preiserhöhungsbrief Du musst selbst reagieren Du musst selbst reagieren Du musst selbst reagieren wir nutzen Dein Sonderkündigungsrecht fristgerecht
Kosten 0 € 0 € 0 € 10 % der tatsächlich erzielten Ersparnis

Die Prämienregel von Tarifbörse24: Du sparst nach Abzug unserer Prämie mindestens 100 €, sonst ist der Service für Dich kostenlos. Ein Rechenbeispiel für die Regel, keine Ersparnis-Zusage: Zeigt Deine Jahresabrechnung 300 € Ersparnis, beträgt die Prämie 30 €. Über uns: Tarifbörse24 sitzt in Ludwigshafen. Seit 2009 haben wir mehr als 100.000 Strom- und Gastarife optimiert, für Haushalte und Gewerbe in ganz Deutschland.

Was macht ein Wechselservice für Strom und Gas?

Kurz gesagt: Ein Wechselservice für Strom und Gas überwacht Deine Verträge und den Tarifmarkt, kündigt fristgerecht beim alten Anbieter und meldet Dich beim neuen an. Er übernimmt also, was nach einem Preiserhöhungsbrief ansteht: Fristen im Blick behalten, fristgerecht kündigen und den Wechsel beauftragen.

Die Kostenmodelle unterscheiden sich: Manche Dienste verlangen eine feste Gebühr, andere einen Anteil an der erzielten Ersparnis. Es gibt Wechselservices, die bis zu 30 % der Ersparnis verlangen. Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, wie die Ersparnis berechnet wird.

Tarifbörse24 berechnet seine Prämie erst, wenn Deine Jahresabrechnung vorliegt, also mit Deinem tatsächlichen Verbrauch und Deinen tatsächlichen Kosten. Eine Berechnung vorab auf Basis des Vorjahresverbrauchs bleibt eine Schätzung: Ändert sich Dein Verbrauch, kann beim Versorger sogar eine andere Preisstufe greifen. Außerdem schließen wir Deinen Anschlusstarif nicht starr nach Kalender ab, sondern dann, wenn die Marktpreise günstig sind. Wir wählen immer die günstigste Variante eines Tarifs und nutzen keine teuren Provisionstarife.

Wie ein Wechselservice arbeitet und was er kostet, erklärt unser Ratgeber Stromanbieter automatisch wechseln.

Preiserhöhung aus Ludwigshafen? Wir kümmern uns um Frist und Wechsel.

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Strom- und Gaspreise in Ludwigshafen: Häufige Fragen (FAQ)

Wird Strom in Ludwigshafen 2027 teurer?

Bei neuen Verträgen ist das schon geschehen: Bundesweit liegt der Durchschnittspreis neu abschließbarer Stromverträge laut BDEW (Stand 27.10.2026) 6 Prozent über dem Wert zu Jahresbeginn. Ob die TWL die Bestandspreise zum 1. Januar 2027 erhöht, steht noch nicht fest (Stand 30.10.2026). Das Netzentgelt für den Strom-Arbeitspreis sinkt 2027 laut vorläufigem Preisblatt leicht.

Wie stark steigt der Gaspreis 2027 in Ludwigshafen?

Konkrete TWL-Preise gibt es noch nicht. Bei neuen Gasverträgen liegen die Preise laut BDEW 28 Prozent über dem Wert zu Jahresbeginn, für laufende Verträge sieht der BDEW bislang keine Auswirkungen. Bei 10 bis 20 Prozent mehr wären das in der TWL-Grundversorgung bei 20.000 kWh rund 293 bis 586 € pro Jahr mehr. Das ist ein Szenario und keine Ankündigung.

Was kostet Strom bei der TWL aktuell?

In der Grundversorgung „Der Flexible“ kostet Strom 39,88 ct/kWh plus 149,40 € Grundpreis pro Jahr (brutto, seit 01.03.2026). Bei 3.500 kWh sind das 1.545,20 € im Jahr.

Was kostet Gas bei der TWL aktuell?

In der Grundversorgung kostet Gas ab 4.238 kWh Jahresverbrauch 13,59 ct/kWh plus 213,61 € Grundpreis pro Jahr (brutto, seit 01.01.2026). Bei 20.000 kWh sind das 2.931,61 € im Jahr.

Bis wann muss ich nach einer TWL-Preiserhöhung kündigen?

Die Kündigung muss der TWL spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Preise zugehen. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist das der 31. Dezember 2026. Kündige früher und lass Dir den Eingang bestätigen.

Kann beim Anbieterwechsel der Strom oder die Heizung ausfallen?

Nein. Beim Lieferantenwechsel bleibt der Netzbetreiber gleich, und am Zähler ändert sich nichts. Die Versorgung läuft durchgehend weiter.

Lohnt sich ein Wechsel aus der TWL-Grundversorgung?

Im ersten Jahr ja, jeweils mit Bonus (Stand 30.10.2026): Der günstigste Stromtarif spart bei 3.500 kWh bis zu 360,73 €. Der günstigste Gastarif spart bei 20.000 kWh rund 156 €. Prüfe die Kosten ab dem zweiten Jahr, denn ohne Bonus kann ein Neukundentarif teurer sein als die Grundversorgung.

Lohnt sich jetzt eine lange Preisgarantie?

Eine Preisgarantie schützt Dich nur im vereinbarten Umfang. Prüfe, ob sie eingeschränkt ist, und vergleiche den Preis ohne Bonus. Die vier günstigsten Stromtarife in Ludwigshafen haben laut Tarifvergleich 12 Monate Preisgarantie, bei einem Tarif eingeschränkt.

Wer ist Netzbetreiber in Ludwigshafen?

Die TWL Netze GmbH betreibt das Strom- und das Gasnetz in Ludwigshafen. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei „Der Lokale“ oder „Der Einfache“?

Ja. Bei jeder einseitigen Preiserhöhung kannst Du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen, auch während einer Mindestlaufzeit. Laut TWL-Preisseite erfolgt die Mitteilung bei „Der Lokale“ in Textform mindestens einen Monat vorher.

Kann ich die TWL-Grundversorgung jederzeit kündigen?

Ja. Die Grundversorgung kannst Du mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 StromGVV), auch ohne Preiserhöhung. Der neue Anbieter übernimmt bei einem Wechsel in der Regel die Kündigung für Dich.

Wie kündige ich bei der TWL wegen einer Preiserhöhung?

Nutze das TWL-Online-Formular „Online-Kündigung-Lieferantenwechsel“ und wähle als Grund „Sonderkündigungsrecht“. Du brauchst Vertragskontonummer, Zählernummer oder MaLo-ID und den Kündigungstermin. Lass Dir den Eingang bestätigen.

Muss ich etwas tun, wenn ich keinen Brief bekomme?

Nein. Ohne Preiserhöhung entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst die Grundversorgung trotzdem jederzeit mit zwei Wochen Frist verlassen. Vergleiche Deinen Tarif einmal im Jahr, vor allem, wenn ein Bonus ausgelaufen ist.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Preise sind brutto, soweit nicht anders angegeben, und gelten für den genannten Stand. Tarifpreise können sich täglich ändern. Recherchestand: 30.10.2026. Quellen: Technische Werke Ludwigshafen AG, Preisseiten „Der Flexible (Grundversorgung)“ und „Der Lokale“ (Strom), „Der Flexible (Grundversorgung)“ und „Der Einfache“ (Erdgas), Preisblatt Strom (gültig ab 01.03.2026), Pressemitteilung „TWL senkt Preise für Strom- und Gaskunden“, Formularcenter (Abruf 30.10.2026); TWL Netze GmbH, Preisblätter Netznutzung Strom und Gas 2026 (endgültig) und 2027 (vorläufig) (Abruf 30.10.2026); Tarifvergleich von Tarifbörse24 auf Basis von Verivox und Check24 (Stand 30.10.2026); Gesetze im Internet: § 41 EnWG, §§ 5 und 20 StromGVV, § 5 GasGVV, § 130 BGB (Abruf 30.10.2026); Verbraucherzentrale, „Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Was ist erlaubt?“ (Stand 19.11.2025); Zeitung für kommunale Wirtschaft, „Strompreise 2027: Netzumlagen steigen um fast 23 Prozent“ (26.10.2026); Bundesregierung, „Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten“ (03.09.2026); Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 42/2026 (Stand 29.10.2026); BDEW, „Gas- und Strompreise aktuell“ (Quick-Check, Stand 27.10.2026); „BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026“ und „BDEW-Gaspreisanalyse Oktober 2026“ (jeweils 28.10.2026); Euronews (26.10.2026); Verbraucherzentrale, „Strom und Gas automatisch wechseln – lohnt sich das wirklich?“ (Stand 31.07.2026).

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